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Es ist regelmäßig der Bauherr, der durch
Bauschäden zu leiden hat. Daher sollte er auch derjenige sein, der ein vitales
Interesse an einem umfassenden Versicherungsschutz haben muss. Die Bauleistungsversicherung / Bauwesenversicherung
Umfasst Schäden die während der Bauzeit an der
Baumassnahme durch Unbekannte Dritte verursacht werden. Von dem Versicherungsschutz umfasst ist unter Anderem:
Erweiterungsmöglichkeiten werden zusätzlich geboten. Hierfür wird eine individuelle Risikoprüfung an der einzelnen Baumaßnahme durchgeführt, wie z.B.:
Schließt der Bauherr diese Versicherung ab, hat er die Möglichkeit, die Umlage der Prämien mit den ausführenden Unternehmen zu vereinbaren. Zwar wird häufig die Bauleistungsversicherung durch den Bauunternehmer abgeschlossen, bedenken muss der Bauherr allerdings, dass hier u. U. die Interessen des Bauherren durch die Versicherungsbedingungen nicht erfasst werden, so dass bei bestimmten Schäden für deren Behebung selbst aufkommen muss. Ein oftmals gehörtes Argument gegen die Umlage der Prämien auf die ausführende Unternehmen, ist dass diese bei der Angebotsabgabe eine eventuelle Umlage bereits einrechnen. Dies ist zwar Richtig, bedacht muss allerdings werden, dass das Baunebengewerbe keine eigene Bauleistungsversicherung abschließen kann und somit das Risiko einer Beschädigung des eigenen Gewerks bei der Angebotsabgabe ebenfalls einkalkuliert. Dieser Risikozuschlag ist erfahrungsgemäß erheblich höher als der vom Bauherren einbehaltener Prämienanteil. Es ist also dem Bauherren dringend anzuraten die Bauleistungs-Versicherung selbst abzuschließen, sofern diese nicht ohnehin in der Multi Risk-Deckung erfasst ist. Weitere Bausteine der Vorsorge sind: Bauherren-Haftpflichtversicherung, Gebäude-Versicherung |
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