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Kautionsversicherung für Architekten und Ingenieure:In der heutigen Zeit werden von immer mehr Auftraggebern Bürgschaften zur Absicherung nicht nur von Gewährleistungsansprüchen verlangt. Dies betrifft nicht mehr, wie in der Vergangenheit, allein die Ausführenden Gewerke. Es werden auch immer mehr Planende mit der Forderung Ihrer Auftraggeber nach Absicherung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen durch Bürgschaften konfrontiert. Es ist uns gelungen, starke Partner zu finden, die bereit sind Bürgschaften für Architekten und Ingenieure gemäß dem Leistungsbild § 15 HOAI zu Sonderkonditionen zu stellen. Für Sie bedeutet dies im Einzelnen: - Keine Anrechnung des Bürgschaftsvolumen auf die Kreditlinie bei Ihrer Bank - Zeitnahe Erstellung der Bürgschaften - Sondertexte nach Rücksprache möglich - Geringere Sicherheiten - Gutes Preis- Leistungsverhältnis Sollten
Sie ein individuelles Angebot wünschen, dann senden Sie uns bitte die
Vordeklaration
Gerne erstellen wir Ihnen dann Ihr individuelles Angebot.
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