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Die ObjektversicherungDie Objektversicherung kommt entweder für Planer in Frage, die nur gelegentlich Planungen eigenverantwortlich durchführen oder für Großbaumaßnahmen, an denen mehrere Planer beteiligt sein können (Generalplaner). In beiden Fällen ist eine individuelle - der Baumaßnahme angepasste - Gestaltung des Versicherungsschutzes unerlässlich. Zu beachten ist vor allem, dass sämtliche Leistungen von Planungsbeginn bis Ende der gesetzlichen Nachhaftungsfristen eingeschlossen werden (30-jährige Nachhaftung).
Die Deckungssummen
sind von der Bausumme einerseits sowie von der Komplexität der Baumaßnahme
andererseits abhängig. Bei der Wahl der Deckungssummen ist vor allem zu
bedenken, dass die Haftung nicht nur auf den unmittelbaren Mangel beschränkt
ist, sondern sich auch auf Folgeschäden, wie Mietverlust, Nutzungsausfall usw.
bezieht.
Die Eberle GmbH
Versicherungsmakler für Bau- und freie Berufe hat für alle am Bau Planenden
marktgerechte Versicherungskonzepte entwickelt, die problemlos dem jeweiligem
Bedarf angepasst werden können.
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