Neue Prämien

Risk Management am Bau

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Die fetten Jahre sind vorbei!

Mit Beginn des kommenden Jahres ist mit einer massiven Änderung der Geschäftspolitik der meisten in Deutschland verbliebenen Versicherungsgesellschaften, die die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure noch zeichnen, zu rechnen.

Die Entscheidung eines der Marktführer, sich von dieser Sparte zu trennen bzw. die Prämien auf ein Niveau anzuheben, um dieses Versicherungsrisiko nachhaltig aus der Verlustzone herausführen, war der Anstoß für die gesamte Branche, sich mit dieser Thematik intensiv zu befassen.

Festzuhalten ist jedenfalls, dass das heutige Prämienniveau weit unter dem liegt, welches noch vor zehn Jahren als absolutes Minimum angesehen wurde. Bedenkt man ferner, dass sich bei sinkenden Prämieneinnahmen die Schadenersatzforderungen gegen die am Bau Planenden/Versicherungsnehmer in den letzten Jahren fast verdoppelt haben, ist es nicht verwunderlich, dass hier alle Gesellschaften einen dringenden Handlungsbedarf sehen. 

Eine zusätzliche Belastung der Versicherer ist außerdem durch die hohe Prozessfreudigkeit sowie durch überzogene Erwartungshaltungen der Bauherren zu beobachten. Oftmals ist diese Situation auf eine unzureichende Aufklärung des Bauherrn durch den Planenden zurückzuführen.

Der Handlungsdruck, unter dem sich die Versicherungsgesellschaften befinden, wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die sonstigen Kosten, die der Versicherer im Rahmen der Schadenregulierung zu tragen hat (z.B. Anwalts-, Gutachter-, Gerichtskosten sowie die allgemeinen Bearbeitungskosten des Versicherers), fast 40% der Gesamtkosten ausmachen.

Die Rechtsprechung, die die Messlatte für Pflichten und Nebenpflichten der Planer in der letzten Zeit immer weiter nach oben geschraubt hat, hat die Situation ebenfalls verschärft. Die Novellierung des Werkvertragsrechts, die am 1.1.2002 in Kraft tritt, wird eine zusätzliche Verschärfung der Haftung aller am Bau Beteiligten mit sich bringen und somit die Versicherungswirtschaft noch weiter in die roten Zahlen stürzen, falls diese nicht rechtzeitig reagiert.

Im Zeitalter des "shareholder value" kann es sich kein verantwortlich Handelnder einer Versicherungsgesellschaft, der auf seine Position Wert legt, mehr leisten, mit einer Politik der ruhigen Hand zu agieren.

Ein weiterer Grund für die jetzige Situation ist die Tatsache, dass in den letzten Jahren neben einem massiven Prämienverfall auch eine zwar notwendige, aber nicht unerhebliche Erweiterung des Versicherungsschutzes zu beobachten war.

Die konjunkturellen Entwicklungen am Bau haben natürlich auch noch ihren Teil zu der Situation beigetragen. Seit jeher war zu beobachten, dass, sobald die Baukonjunktur rückläufig ist, die Schadenersatzforderungen zunehmen. Außerdem ist den Rechtsanwälten bewußt, dass solche Forderungen wegen der gesamtschuldnerischen Haftung der am Bau Beteiligten bei den Planenden wesentlich leichter durchsetzbar sind als bei den Ausführenden.

Freilich müssen sich hier wohl alle Beteiligten einen Teil der Schuld an der jetzigen Situation selbst zurechnen. Da sind einmal die Versicherer, die nur auf ihre Umsatzzahlen geschielt haben; andererseits die Versicherungsmakler, die mit immer höheren Forderungen an die Versicherer herangetreten sind und diese im Hinblick auf die Marktlage auch durchzusetzen vermochten; und nicht zuletzt der Versicherte selbst, der von den günstigen Konditionen profitiert hat und ebenfalls in erster Linie seine Kosten im Auge hatte.

Diese Einstellung der Versicherten ist zwar verständlich und nachvollziehbar, kann aber auch, wie die jetzige Situation beweist, ihre Nachteile haben. Die Frage der Prämienhöhe kann nur in direktem Zusammenhang mit der Leistung - das heißt hier - mit dem Umfang des Versicherungsschutzes gesehen werden. Jeder Planer weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kostenfrage auch bei den Bauherren eine wichtige Rolle spielt, und dennoch wird er ihnen nicht immer zu dem billigsten Anbieter raten. 

Die Versicherer haben in ihrer augenblicklichen Lage sozusagen die Wahl zwischen Pest und Cholera. Entweder wird dieser Versicherungsbereich komplett eingestellt oder er wird mit brachialer Gewalt saniert. Die meisten Gesellschaften haben sich zunächst für eine Doppelstrategie entschieden: Sie trennen sich von verlustbringenden Verbindungen und führen die verbleibenden Versicherungsnehmer an ein bedarfsgerechtes Prämienniveau heran. 

Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Versicherer zukünftig nicht nur von ihrem Kündigungsrecht im Schadenfall rigoros Gebrauch machen werden, sondern auch Änderungskündigungen zwecks Sanierung aussprechen werden. 

Im Falle einer schadenbedingten Kündigung wird sich für den Versicherungsnehmer nur mit Mühe ein neuer Versicherer finden lassen, der sich bereit erklären wird, zu vernünftigen Konditionen einen adäquaten Versicherungsschutz zu bieten. Nachdem jedoch alle Planer entsprechend den jeweiligen Landesbauordnungen und Landesarchitektengesetzen versichert sein müssen, würde der Verlust des Versicherungsschutzes einem Berufsverbot gleichkommen. 

Vor der - in der Vergangenheit oftmals praktizierten - Praxis, bei einem Versichererwechsel eventuelle Vorschäden zu verschweigen, muss an dieser Stelle aus zweierlei Gründen gewarnt werden. Erstens wurden die Sachbearbeiter der jeweiligen Gesellschaften nachhaltig angewiesen, Erkundigungen über den Schadenverlauf bei dem jeweiligen Vorversicherer einzuholen, und zweitens könnte der Versicherer aufgrund falscher Angaben beim Vertragsabschluß wegen vorvertraglicher Obliegenheitsverletzung (§§ 16, 17 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) trotz Prämienzahlung vom Vertrag zurücktreten. 

In dem Fall, dass der Versicherer mit einem Sanierungswunsch an den Versicherungsnehmer herantritt, ist davon auszugehen, dass der Versicherungsnehmer kaum eine Chance haben dürfte, sich diesem Wunsch zu widersetzen. Es sei denn, er wäre bereit, sich einem „Billigversicherer“ anzuvertrauen. Ob dies allerdings eine vernünftige Lösung wäre, darf bezweifelt werden.


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