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Die fetten Jahre sind vorbei!
Mit
Beginn des kommenden Jahres ist mit einer massiven Änderung der Geschäftspolitik
der meisten in Deutschland verbliebenen Versicherungsgesellschaften, die die
Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure noch zeichnen, zu
rechnen.
Die
Entscheidung eines der Marktführer, sich von dieser Sparte zu trennen bzw. die
Prämien auf ein Niveau anzuheben, um dieses Versicherungsrisiko nachhaltig aus
der Verlustzone herausführen, war der Anstoß für die gesamte Branche, sich
mit dieser Thematik intensiv zu befassen.
Festzuhalten
ist jedenfalls, dass das heutige Prämienniveau weit unter dem liegt, welches
noch vor zehn Jahren als absolutes Minimum angesehen wurde. Bedenkt man ferner,
dass sich bei sinkenden Prämieneinnahmen die Schadenersatzforderungen gegen die
am Bau Planenden/Versicherungsnehmer in den letzten Jahren fast verdoppelt
haben, ist es nicht verwunderlich, dass hier alle Gesellschaften einen
dringenden Handlungsbedarf sehen.
Eine
zusätzliche Belastung der Versicherer ist außerdem durch die hohe
Prozessfreudigkeit sowie durch überzogene Erwartungshaltungen der Bauherren zu
beobachten. Oftmals ist diese Situation auf eine unzureichende Aufklärung des
Bauherrn durch den Planenden zurückzuführen.
Der
Handlungsdruck, unter dem sich die Versicherungsgesellschaften befinden, wird
noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die sonstigen Kosten, die der
Versicherer im Rahmen der Schadenregulierung zu tragen hat (z.B. Anwalts-,
Gutachter-, Gerichtskosten sowie die allgemeinen Bearbeitungskosten des
Versicherers), fast 40% der Gesamtkosten ausmachen.
Die
Rechtsprechung, die die Messlatte für Pflichten und Nebenpflichten der Planer
in der letzten Zeit immer weiter nach oben geschraubt hat, hat die Situation
ebenfalls verschärft. Die Novellierung des Werkvertragsrechts, die am 1.1.2002
in Kraft tritt, wird eine zusätzliche Verschärfung der Haftung aller am Bau
Beteiligten mit sich bringen und somit die Versicherungswirtschaft noch weiter
in die roten Zahlen stürzen, falls diese nicht rechtzeitig reagiert.
Im
Zeitalter des "shareholder value" kann es sich kein verantwortlich
Handelnder einer Versicherungsgesellschaft, der auf seine Position Wert legt,
mehr leisten, mit einer Politik der ruhigen Hand zu agieren.
Ein
weiterer Grund für die jetzige Situation ist die Tatsache, dass in den letzten
Jahren neben einem massiven Prämienverfall auch eine zwar notwendige, aber
nicht unerhebliche Erweiterung des Versicherungsschutzes zu beobachten war.
Die
konjunkturellen Entwicklungen am Bau haben natürlich auch noch ihren Teil zu
der Situation beigetragen. Seit jeher war zu beobachten, dass, sobald die
Baukonjunktur rückläufig ist, die Schadenersatzforderungen zunehmen. Außerdem
ist den Rechtsanwälten bewußt, dass solche Forderungen wegen der
gesamtschuldnerischen Haftung der am Bau Beteiligten bei den Planenden
wesentlich leichter durchsetzbar sind als bei den Ausführenden.
Freilich
müssen sich hier wohl alle Beteiligten einen Teil der Schuld an der jetzigen
Situation selbst zurechnen. Da sind einmal die Versicherer, die nur auf ihre
Umsatzzahlen geschielt haben; andererseits die Versicherungsmakler, die mit
immer höheren Forderungen an die Versicherer herangetreten sind und diese im
Hinblick auf die Marktlage auch durchzusetzen vermochten; und nicht zuletzt der
Versicherte selbst, der von den günstigen Konditionen profitiert hat und
ebenfalls in erster Linie seine Kosten im Auge hatte.
Diese
Einstellung der Versicherten ist zwar verständlich und nachvollziehbar, kann
aber auch, wie die jetzige Situation beweist, ihre Nachteile haben. Die Frage
der Prämienhöhe kann nur in direktem Zusammenhang mit der Leistung - das heißt
hier - mit dem Umfang des Versicherungsschutzes gesehen werden. Jeder Planer weiß
aus eigener Erfahrung, dass die Kostenfrage auch bei den Bauherren eine wichtige
Rolle spielt, und dennoch wird er ihnen nicht immer zu dem billigsten Anbieter
raten.
Die
Versicherer haben in ihrer augenblicklichen Lage sozusagen die Wahl zwischen
Pest und Cholera. Entweder wird dieser Versicherungsbereich komplett eingestellt
oder er wird mit brachialer Gewalt saniert. Die meisten Gesellschaften haben
sich zunächst für eine Doppelstrategie entschieden: Sie trennen sich von
verlustbringenden Verbindungen und führen die verbleibenden Versicherungsnehmer
an ein bedarfsgerechtes Prämienniveau heran.
Es
muss daher davon ausgegangen werden, dass die Versicherer zukünftig nicht nur
von ihrem Kündigungsrecht im Schadenfall rigoros Gebrauch machen werden,
sondern auch Änderungskündigungen zwecks Sanierung aussprechen werden.
Im
Falle einer schadenbedingten Kündigung wird sich für den Versicherungsnehmer
nur mit Mühe ein neuer Versicherer finden lassen, der sich bereit erklären
wird, zu vernünftigen Konditionen einen adäquaten Versicherungsschutz zu
bieten. Nachdem jedoch alle Planer entsprechend den jeweiligen
Landesbauordnungen und Landesarchitektengesetzen versichert sein müssen, würde
der Verlust des Versicherungsschutzes einem Berufsverbot gleichkommen.
Vor
der - in der Vergangenheit oftmals praktizierten - Praxis, bei einem
Versichererwechsel eventuelle Vorschäden zu verschweigen, muss an dieser Stelle
aus zweierlei Gründen gewarnt werden. Erstens wurden die Sachbearbeiter der
jeweiligen Gesellschaften nachhaltig angewiesen, Erkundigungen über den
Schadenverlauf bei dem jeweiligen Vorversicherer einzuholen, und zweitens könnte
der Versicherer aufgrund falscher Angaben beim Vertragsabschluß wegen
vorvertraglicher Obliegenheitsverletzung (§§ 16, 17
Versicherungsvertragsgesetz, VVG) trotz Prämienzahlung vom Vertrag zurücktreten. In dem Fall, dass der Versicherer mit einem Sanierungswunsch an den Versicherungsnehmer herantritt, ist davon auszugehen, dass der Versicherungsnehmer kaum eine Chance haben dürfte, sich diesem Wunsch zu widersetzen. Es sei denn, er wäre bereit, sich einem „Billigversicherer“ anzuvertrauen. Ob dies allerdings eine vernünftige Lösung wäre, darf bezweifelt werden. |
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