Bauplanung

Risk Management am Bau

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Der Architekt wird von allen am Bau Beteiligten am meisten in Regressanspruch genommen. Da er das mangelfreie Entstehen des Bauwerkes schuldet, haftet er neben dem eigenen Verschulden häufig auch subsidiär und gesamtschuldnerisch mit allen anderen am Bau Beteiligten.

Wir haben seit 1998 ein eigenes Bedingungswerk entwickelt. Somit können wir Ihnen eine sehr umfangreiche Verbesserung der üblichen Versicherungsleistungen anbieten:

  • Individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes nach Umfang und Leistungsbild des jeweiligen Büros
  • Eigenes Bedingungswerk mit Erweiterungsmöglichkeiten nach Bedarf
  • Umfassender Versicherungsschutz für Generalplaner einschließlich deren Subplaner
  • Mitversicherung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators einschließlich Strafrechtsschutz
  • Einschluss von Kostenvor- und Kostenanschlägen (keine Sowieso-Kosten)
  • Einschluss von Fristen und Terminen (keine eigenen Termine)
  • Einschluss des Strafrechtsschutzes
  • 30-jährige Nachhaftung bei Büroaufgabe
  • Rückwärtige Erhöhung der Deckungssummen bis zu 10 Jahren (zuschlagspflichtig)
  • Prämienberechnung nach Umsatz, Personen oder Bausumme
  • Unterschiedliche Deckungssummen bei unterschiedlichen Bauvorhaben möglich

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen unsere Erfahrung bietet und nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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