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Der Architekt wird von allen am Bau
Beteiligten am meisten in Regressanspruch genommen. Da er das mangelfreie
Entstehen des Bauwerkes schuldet, haftet er neben dem eigenen Verschulden häufig
auch subsidiär und gesamtschuldnerisch mit allen anderen am Bau Beteiligten.
Wir haben seit 1998 ein
eigenes Bedingungswerk entwickelt. Somit können wir Ihnen eine sehr
umfangreiche Verbesserung der üblichen Versicherungsleistungen anbieten:
- Individuelle Gestaltung des
Versicherungsschutzes nach Umfang und Leistungsbild des jeweiligen Büros
- Eigenes Bedingungswerk mit Erweiterungsmöglichkeiten
nach Bedarf
- Umfassender Versicherungsschutz für Generalplaner einschließlich deren Subplaner
- Mitversicherung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinators einschließlich Strafrechtsschutz
- Einschluss von Kostenvor- und
Kostenanschlägen (keine Sowieso-Kosten)
- Einschluss von Fristen und Terminen (keine eigenen Termine)
- Einschluss des Strafrechtsschutzes
- 30-jährige Nachhaftung bei Büroaufgabe
- Rückwärtige Erhöhung der
Deckungssummen bis zu 10 Jahren (zuschlagspflichtig)
- Prämienberechnung nach Umsatz,
Personen oder Bausumme
- Unterschiedliche Deckungssummen bei
unterschiedlichen Bauvorhaben möglich
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen unsere Erfahrung bietet und nehmen Sie
Kontakt mit uns auf!
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