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Die Bauherren-Haftpflicht
Versicherung
deckt
Schäden, die während der Bauzeit dritten Unbeteiligten als Folge der Bautätigkeit
entstehen. Dies können sowohl Anlieger, Passanten, Nachbarn als auch
Baubeteiligte sein. Zwar sollten alle am Bau Beteiligten eine eigene Versicherung
haben, sofern aber ein Dritter durch die Baumaßnahme geschädigt ist, wird er
sich in aller Regel am Bauherren – als Veranlasser der Baumaßnahme – schadlos
halten.
Es
ist also jedem Bauherren dringend anzuraten eine Bauherren-Haftpflicht Versicherung abzuschließen, sofern diese nicht im Rahmen
unserer Multi-Risk Deckung ohnehin gedeckt ist.
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